Abrechnung

In Deutschland gilt die Osteopathie als Heilkunde und wird dementsprechend nach der Heilpraktikergebührenordnung (GebüH) abgerechnet.

Viele Krankenkassen fordern einen Qualitätsnachweis für Osteopathen. Durch die Aufnahme in die Therapeutenliste der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO), einer Ausbildung mit über 4500 Unterrichtseinheiten sowie das erfolgreiche Ablegen der Heilpraktikerprüfung erfülle ich diesen Nachweis.

Ob und wieviel ihre Krankenkasse für Osteopathie- bzw. Heilpraktikerleistungen übernimmt, hängt von der Art Ihrer abgeschlossenen Versicherung ab.
Private Krankenkassen, Heilpraktikerzusatzversicherungen und Beihilfen übernehmen in der Regel einen Teil oder auch die gesamten Kosten der Behandlung. Falls Sie Interesse haben eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen, finden Sie hier weitere Informationen dazu.


Seit einigen Jahren unterstützen auch einige gesetzlichen Krankenkassen die osteopathische Therapie. Hier können Sie nachsehen, ob Ihre Krankenkasse eine osteopathische Behandlung finanziell unterstützt. Einige gesetzliche Krankenkassen benötigen ein von einem Arzt vor der ersten Behandlung ausgestelltes Privatrezept für Osteopathie.

Ich empfehle Ihnen daher sich vor dem ersten Termin persönlich bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, um mehr über die Konditionen und Art der Erstattung zu erfahren.

Falls Sie an einen Krankenkassenwechsel interessiert sind, finden Sie hier eine Liste aller Kassen, die Osteopathie mit unterschiedlichen Tarifen bezuschussen.